(1557). Deß Fürstenthumbs Würtemberg hieuor außgangne vnnd jetzo von newem gebesserte vnd gemehrete Houegerichtsordnung: Wie es künfftiglich in den Händeln, an dasselbig erwachsend, gehalten werden solle.
Chicago Style (17th ed.) CitationDeß Fürstenthumbs Würtemberg Hieuor Außgangne Vnnd Jetzo Von Newem Gebesserte Vnd Gemehrete Houegerichtsordnung: Wie Es Künfftiglich in Den Händeln, an Dasselbig Erwachsend, Gehalten Werden Solle. [S.l.], 1557.
MLA (9th ed.) CitationDeß Fürstenthumbs Würtemberg Hieuor Außgangne Vnnd Jetzo Von Newem Gebesserte Vnd Gemehrete Houegerichtsordnung: Wie Es Künfftiglich in Den Händeln, an Dasselbig Erwachsend, Gehalten Werden Solle. 1557.
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