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Lorenz, G. (1901). Das Grossherzoglich Hessische Gesetz betreffend die Entschädigung für an Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerothlauf gefallene Tiere vom 7. Juli 1896 - 24. September 1900: Nebst Anweisung des Grossherzoglich Hessischen Ministeriums des Inneren, die Ausführung des obigen Gesetzes, sowie die beim Auftreten des Rauschbrandes und Schweinerothlaufes zu ergreifenden veterinärpolizeilichen Massregeln betr., vom 20. Oktober 1900 ; mit besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung des Schweinerothlaufes. Fischer.

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Lorenz, Gustav. Das Grossherzoglich Hessische Gesetz Betreffend Die Entschädigung Für an Milzbrand, Rauschbrand Und Schweinerothlauf Gefallene Tiere Vom 7. Juli 1896 - 24. September 1900: Nebst Anweisung Des Grossherzoglich Hessischen Ministeriums Des Inneren, Die Ausführung Des Obigen Gesetzes, Sowie Die Beim Auftreten Des Rauschbrandes Und Schweinerothlaufes Zu Ergreifenden Veterinärpolizeilichen Massregeln Betr., Vom 20. Oktober 1900 ; Mit Besonderer Berücksichtigung Der Bekämpfung Des Schweinerothlaufes. Jena: Fischer, 1901.

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Lorenz, Gustav. Das Grossherzoglich Hessische Gesetz Betreffend Die Entschädigung Für an Milzbrand, Rauschbrand Und Schweinerothlauf Gefallene Tiere Vom 7. Juli 1896 - 24. September 1900: Nebst Anweisung Des Grossherzoglich Hessischen Ministeriums Des Inneren, Die Ausführung Des Obigen Gesetzes, Sowie Die Beim Auftreten Des Rauschbrandes Und Schweinerothlaufes Zu Ergreifenden Veterinärpolizeilichen Massregeln Betr., Vom 20. Oktober 1900 ; Mit Besonderer Berücksichtigung Der Bekämpfung Des Schweinerothlaufes. Fischer, 1901.

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