Entdeckter Ungrund Der So genannten-begründeten Abfertigung, welche gegen den letzt bekannt gemachten Hessen-Darmstädtischen Ohnumstößlichen Beweiß von Hessen-Cassel in der zum höchstfugloßen Comitial-Recurs gediehenen Universitäts-Vogteyen-Sache ohnlängst herausgekommen, und wodurch die Standhaftigkeit des Mandats-Processes sowohl, als die dermahlige Incompetenz Der Heßischen Stamms-Austrägen nochmahls bewährt, weniger nicht wegen Auslegung der Heßischen Particular-Verträge das nöthige Nach der Reichs-Verfassung Wiederlegungs-weiße vorgebracht wird:
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