Türckische grewliche Zeittung. Wie Baijacidis Türckischer Keiser den 17. Januarij dises 1579. Jars ein herrlich vnd köstlich Pancket vnd Gastung gehalten Auch ein herrlichen Feyertag angestellt darinn sie dem Mahomet jre Ceremonien gethan: Auch wie er dem Gewason seine[m] Obersten Wascha zum Regenten in seine statt gesatzt jm den Sebel vnd Krone in die hand vberantwortet nach seinem besten vermögen an Vngern vnd Deutschland zu gebrauchen. Vnd sind der zeit viel grewliche Mord gestifftet ...
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/4 Turc. 84,41
Beschreibung:Signaturformel: A4 B2 C4 (A1b und C4 leer)
Vorlageform des Kolophons: Getruckt in der Fürstlichen Haubtstatt Leybach durch Hans Manel
Bibliogr. Nachweis: Göllner 1717
Früher fälschlich als Augsburger Druck verzeichnet unter VD16 XL 92, entfällt
Beschreibung:[9] Bl. 4°

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!