Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland.: Zwecke des Internationalen Verwaltungsrechts
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Michaels, Sascha (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2004
Ausgabe:1. Aufl
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-12
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Volltext
Beschreibung:Inhaltsübersicht: 1. Teil: Grundlegung: Ziel der Untersuchung - Gang der Überlegungen - Begriffe und Systematik - 2. Teil: Freiwillige Anerkennung und Anerkennungspflichten: Willensfreiheit der Staaten bei der Anerkennung und Anerkennungspflichten - Folgen der Anerkennung - Ökonomischer Zweck der Anerkennung und von Anerkennungspflichten - 3. Teil: Anerkennungspflichten im Bundesstaat: Ausgangspunkt: Die Stellung der Länder im Bundesstaat - Anerkennungspflichten der Länder gegenüber Bundesverwaltungsakten? - Anerkennungspflichten der Länder untereinander - 4. Teil: Anerkennungspflichten im Europäischen Gemeinschaftsrecht: Ausgangspunkt: Verhältnis der Mitgliedstaaten zur Union und zueinander - Anerkennungspflichten gegenüber Rechtsakten der Gemeinschaft? - Anerkennungspflichten der Mitgliedstaaten untereinander beim Vollzug unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts - Anerkennungspflichten der Mitgliedstaaten untereinander bei der Anwendung von nationalem Recht - Funktion von Anerkennungspflichten im europäischen Wirtschaftsverwaltungsrecht - 5. Teil: Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Main description: Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates. -- Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten
Beschreibung:1 Online-Ressource (518 S.)
ISBN:9783428510726