Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB.: Gesamtberechnung oder pro rata temporis?

Main description: Gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, etwa infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§§ 615 Satz 1, 611 Abs. 1 BGB). Von besonderer rechtsdogmatischer wie wirtschaftlicher Bedeutung ist insoweit die in §...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kühn, Peter (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2008
Ausgabe:1. Aufl
Schriftenreihe:Schriften zum Bürgerlichen Recht 370
Schlagworte:
Online-Zugang:UBR01
Volltext
Zusammenfassung:Main description: Gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, etwa infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§§ 615 Satz 1, 611 Abs. 1 BGB). Von besonderer rechtsdogmatischer wie wirtschaftlicher Bedeutung ist insoweit die in § 615 Satz 2 BGB vorgesehene Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers.Insbesondere bei längerer Dauer des Annahmeverzugs über mehrere Lohnzahlungsperioden, in welchen der Arbeitnehmer unterschiedlich hohen Zwischenverdienst erzielt, stellt sich die Frage nach dem zeitlichen Umfang der Anrechnung. Unter Anwendung der Methoden der Gesetzesauslegung zeigt Peter Kühn im Einzelnen auf, dass die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene "Gesamtberechnung" abzulehnen ist. Die Anrechnung hat nach Ansicht des Autors vielmehr im Sinne einer Einzelbetrachtung der jeweiligen Zeitabschnitte zu erfolgen, für welche Annahmeverzugslohn zu zahlen ist (pro rata temporis). Dieser Befund wird gestützt durch eine Untersuchung der Auswirkungen der Anrechnungsmethoden auf andere Rechtsbereiche
Beschreibung:PublicationDate: 20100920
Beschreibung:1 Online-Ressource (337 S.) Ill

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