(1918). Bestimmungen über die Entschädigung für beschlagnahmte Auslandsgüter: Aktenzeichen: 294 ; nur für den Dienstgebrauch der Reichsentschädigungskommission bestimmt (2. Ausg.).
Chicago Style (17th ed.) CitationBestimmungen über Die Entschädigung Für Beschlagnahmte Auslandsgüter: Aktenzeichen: 294 ; Nur Für Den Dienstgebrauch Der Reichsentschädigungskommission Bestimmt. 2. Ausg. Berlin, 1918.
MLA (9th ed.) CitationBestimmungen über Die Entschädigung Für Beschlagnahmte Auslandsgüter: Aktenzeichen: 294 ; Nur Für Den Dienstgebrauch Der Reichsentschädigungskommission Bestimmt. 2. Ausg. 1918.
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