Leisentritt, J., & Monogrammist R F ca. 16. Jh. (1567). Geistliche lieder vnd Psalmen, der alten Apostolischer recht vnd wargleubiger Christlicher Kirchen, so vor vnd nach der Predigt, auch bey der heiligen Communion vnd sonst in dem Haus Gottes, zum theil in vn[d] vor den heusern, doch zu gewönlichen zeitten, durch gantze Jar, ordentlicher weis mögen gesungen werden: Aus klarem Göttlichem Wort vnd heiliger geschrifft Lehrern ... Gott zu lob vnd ehre ... zusamen bracht, gemehret vnd gebessert, sampt einem vorgehenden Calender vnd bericht, welche zeit durch gantze Jar, Faßtage zuhalten gebotten, Hochzeitliche frewde aber anzustellen verbotten sein, &c. Michael Wolrab.
Chicago Style (17th ed.) CitationLeisentritt, Johann, and Monogrammist R F ca. 16. Jh. Geistliche Lieder Vnd Psalmen, Der Alten Apostolischer Recht Vnd Wargleubiger Christlicher Kirchen, so Vor Vnd Nach Der Predigt, Auch Bey Der Heiligen Communion Vnd Sonst in Dem Haus Gottes, Zum Theil in Vn[d] Vor Den Heusern, Doch Zu Gewönlichen Zeitten, Durch Gantze Jar, Ordentlicher Weis Mögen Gesungen Werden: Aus Klarem Göttlichem Wort Vnd Heiliger Geschrifft Lehrern ... Gott Zu Lob Vnd Ehre ... Zusamen Bracht, Gemehret Vnd Gebessert, Sampt Einem Vorgehenden Calender Vnd Bericht, Welche Zeit Durch Gantze Jar, Faßtage Zuhalten Gebotten, Hochzeitliche Frewde Aber Anzustellen Verbotten Sein, &c. Budissin: Michael Wolrab, 1567.
MLA (9th ed.) CitationLeisentritt, Johann, and Monogrammist R F ca. 16. Jh. Geistliche Lieder Vnd Psalmen, Der Alten Apostolischer Recht Vnd Wargleubiger Christlicher Kirchen, so Vor Vnd Nach Der Predigt, Auch Bey Der Heiligen Communion Vnd Sonst in Dem Haus Gottes, Zum Theil in Vn[d] Vor Den Heusern, Doch Zu Gewönlichen Zeitten, Durch Gantze Jar, Ordentlicher Weis Mögen Gesungen Werden: Aus Klarem Göttlichem Wort Vnd Heiliger Geschrifft Lehrern ... Gott Zu Lob Vnd Ehre ... Zusamen Bracht, Gemehret Vnd Gebessert, Sampt Einem Vorgehenden Calender Vnd Bericht, Welche Zeit Durch Gantze Jar, Faßtage Zuhalten Gebotten, Hochzeitliche Frewde Aber Anzustellen Verbotten Sein, &c. Michael Wolrab, 1567.