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Johann Friedrich Karl Mainz, E. (1751). Wir Johann Friderich Carl von Gottes Gnaden, des Heil. Stuhls zu Mayntz Ertz Bischoff, ... Fügen hiermit allen ... zu wissen; Obwohlen sowohl Unsere Vorfahrere am Ertz-Stifft Mayntz ... denen in Samlung, und Reichung des Frucht-Zehendens eingeschlichenen Unterschleiff- und Gefärden zu steuren, gewisse Verordnung ergehen lassen, solche aber wenig ... beobachtet werden, ..: Mayntz den 4ten Septembr. 1751.

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Johann Friedrich Karl Mainz, Erzbischof. Wir Johann Friderich Carl Von Gottes Gnaden, Des Heil. Stuhls Zu Mayntz Ertz Bischoff, ... Fügen Hiermit Allen ... Zu Wissen; Obwohlen Sowohl Unsere Vorfahrere Am Ertz-Stifft Mayntz ... Denen in Samlung, Und Reichung Des Frucht-Zehendens Eingeschlichenen Unterschleiff- Und Gefärden Zu Steuren, Gewisse Verordnung Ergehen Lassen, Solche Aber Wenig ... Beobachtet Werden, ..: Mayntz Den 4ten Septembr. 1751. [s.l.], 1751.

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Johann Friedrich Karl Mainz, Erzbischof. Wir Johann Friderich Carl Von Gottes Gnaden, Des Heil. Stuhls Zu Mayntz Ertz Bischoff, ... Fügen Hiermit Allen ... Zu Wissen; Obwohlen Sowohl Unsere Vorfahrere Am Ertz-Stifft Mayntz ... Denen in Samlung, Und Reichung Des Frucht-Zehendens Eingeschlichenen Unterschleiff- Und Gefärden Zu Steuren, Gewisse Verordnung Ergehen Lassen, Solche Aber Wenig ... Beobachtet Werden, ..: Mayntz Den 4ten Septembr. 1751. 1751.

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