Lothar Franz Mainz, E. (1698). Wir Lotharius Frantz von Gottes Gnaden des Heil. Stuhls zu Mayntz Ertz-Bischoff, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, Obwohlen Unsere 5.ter 3.ter und letzter Vorfahrer am Ertz-Stifft, ... durch Ablassung scharpfler auch nach Befindung der Sachen, gar auff Leib und Lebens Straff eingerichteter Edicten, ernstlich gebotten, ... Geben zu ... Mayntz ... den 22. Augusti 1698.
Chicago Style (17th ed.) CitationLothar Franz Mainz, Erzbischof. Wir Lotharius Frantz Von Gottes Gnaden Des Heil. Stuhls Zu Mayntz Ertz-Bischoff, ... Fügen Hiermit Jedermänniglich Zu Wissen, Obwohlen Unsere 5.ter 3.ter Und Letzter Vorfahrer Am Ertz-Stifft, ... Durch Ablassung Scharpfler Auch Nach Befindung Der Sachen, Gar Auff Leib Und Lebens Straff Eingerichteter Edicten, Ernstlich Gebotten, ... Geben Zu ... Mayntz ... Den 22. Augusti 1698. [s.l.], 1698.
MLA (9th ed.) CitationLothar Franz Mainz, Erzbischof. Wir Lotharius Frantz Von Gottes Gnaden Des Heil. Stuhls Zu Mayntz Ertz-Bischoff, ... Fügen Hiermit Jedermänniglich Zu Wissen, Obwohlen Unsere 5.ter 3.ter Und Letzter Vorfahrer Am Ertz-Stifft, ... Durch Ablassung Scharpfler Auch Nach Befindung Der Sachen, Gar Auff Leib Und Lebens Straff Eingerichteter Edicten, Ernstlich Gebotten, ... Geben Zu ... Mayntz ... Den 22. Augusti 1698. 1698.