(1579). Der Stadt Braunschweig Ordnunge auff die zierunge vnd kleidunge vnd auff die vorlöbnusse vnd Hochzeite vnd was denselbigen anhengig ist: Beradtschlagt und eindrechtiglich bewilligt und angenommen von einem Erbarn Rathe, Rathsgeschworen, Zehenmannen, Geschickten, Gildemeistern und Haubtleuten der Stadt Braunschweig. Kirchner.
Chicago Style (17th ed.) CitationDer Stadt Braunschweig Ordnunge Auff Die Zierunge Vnd Kleidunge Vnd Auff Die Vorlöbnusse Vnd Hochzeite Vnd Was Denselbigen Anhengig Ist: Beradtschlagt Und Eindrechtiglich Bewilligt Und Angenommen Von Einem Erbarn Rathe, Rathsgeschworen, Zehenmannen, Geschickten, Gildemeistern Und Haubtleuten Der Stadt Braunschweig. Magdeburgk: Kirchner, 1579.
MLA (9th ed.) CitationDer Stadt Braunschweig Ordnunge Auff Die Zierunge Vnd Kleidunge Vnd Auff Die Vorlöbnusse Vnd Hochzeite Vnd Was Denselbigen Anhengig Ist: Beradtschlagt Und Eindrechtiglich Bewilligt Und Angenommen Von Einem Erbarn Rathe, Rathsgeschworen, Zehenmannen, Geschickten, Gildemeistern Und Haubtleuten Der Stadt Braunschweig. Kirchner, 1579.