(1959). Lohntarifvertrag und Arbeitszeitabkommen für die gewerblichen Arbeitnehmer der feuerfesten Industrie in Nordrhein-Westfalen vom 24. Juli 1959: Gültig ab 1. August 1959.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Lohntarifvertrag Und Arbeitszeitabkommen Für Die Gewerblichen Arbeitnehmer Der Feuerfesten Industrie in Nordrhein-Westfalen Vom 24. Juli 1959: Gültig Ab 1. August 1959. [Hannover], 1959.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Lohntarifvertrag Und Arbeitszeitabkommen Für Die Gewerblichen Arbeitnehmer Der Feuerfesten Industrie in Nordrhein-Westfalen Vom 24. Juli 1959: Gültig Ab 1. August 1959. 1959.
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