Deß Hochwürdigst: und Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Hern Maximilian Henrichen Ertz-Bischoffen zu Cölln und ChurFürsten/ Bischoff zu Hildeßheimb ... Constitutio und verordnung: Wie es Künfftig in Ihrer ChurFürstlich. Durchl. Stifft Hildeßheimb mit dem Gesinde/ Dienstbotten/ Handthierern/ und Taglöhnern soll gehalten werden ; [Geben Hildeßheimb ... den 14. Novembris Im Jahr ... Tausent Sechshundert Funfftzig ein.]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Hildeßheimb Kramer 1651
Beschreibung:VD17 23:304980G
Beschreibung:[16] Bl.

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