Sachsen-Coburg. (1598). Der Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn, Herrn Johann Casimirn, vnd Herrn Johann Ernsten, Gebrüdere, Hertzogen zu Sachsen ... Hofgerichts-Ordnung: Welcher gestallt dasselbe Järlich, zu vier vnterschiedenen Zeiten, zu Coburgk gehalten, vnnd darinnen allenthalben verfahren werden soll, Anno M.D.XCVIII auffgerichtet. Fürstliche Druckerey.
Chicago Style (17th ed.) CitationSachsen-Coburg. Der Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten Vnnd Herrn, Herrn Johann Casimirn, Vnd Herrn Johann Ernsten, Gebrüdere, Hertzogen Zu Sachsen ... Hofgerichts-Ordnung: Welcher Gestallt Dasselbe Järlich, Zu Vier Vnterschiedenen Zeiten, Zu Coburgk Gehalten, Vnnd Darinnen Allenthalben Verfahren Werden Soll, Anno M.D.XCVIII Auffgerichtet. Coburgk: Fürstliche Druckerey, 1598.
MLA (9th ed.) CitationSachsen-Coburg. Der Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten Vnnd Herrn, Herrn Johann Casimirn, Vnd Herrn Johann Ernsten, Gebrüdere, Hertzogen Zu Sachsen ... Hofgerichts-Ordnung: Welcher Gestallt Dasselbe Järlich, Zu Vier Vnterschiedenen Zeiten, Zu Coburgk Gehalten, Vnnd Darinnen Allenthalben Verfahren Werden Soll, Anno M.D.XCVIII Auffgerichtet. Fürstliche Druckerey, 1598.