Beginnen, H. (1933). Was bedeuten die Worte: "ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Gegenstande der Zwangsvollstreckung" im § 771 der Zivilprozessordnung? Gahr.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Beginnen, Heinz. Was Bedeuten Die Worte: "Ein Die Veräußerung Hinderndes Recht an Dem Gegenstande Der Zwangsvollstreckung" Im § 771 Der Zivilprozessordnung? Neuß: Gahr, 1933.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Beginnen, Heinz. Was Bedeuten Die Worte: "Ein Die Veräußerung Hinderndes Recht an Dem Gegenstande Der Zwangsvollstreckung" Im § 771 Der Zivilprozessordnung? Gahr, 1933.
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