Der Begriff des "sonstigen Rechts" im § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ide, Willi (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Greifswald Abel 1900
Schlagworte:
Beschreibung:50 S.

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