Gegenschrift zu dem vom Herrn Regierungsrath Callenberg herausgegebenen Commentar über das K.K. Dekret d.d. 12. Dezember 1808 die Aufhebung der Leibeigenschaft betreffend: vorzüglich in Bezug auf die Frage: ob die Hand- und Spanndienste, welche die vormaligen münsterischen eigenhörigen Colonen ihren Gutsherrn leisten mußten, durch das obige Dekret aufgehoben seyn oder nicht?
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Meyer, Ferdinand (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Münster Waldeck 1811
Schlagworte:
Beschreibung:68 S.

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