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Meyer, F. (1811). Gegenschrift zu dem vom Herrn Regierungsrath Callenberg herausgegebenen Commentar über das K.K. Dekret d.d. 12. Dezember 1808 die Aufhebung der Leibeigenschaft betreffend: Vorzüglich in Bezug auf die Frage: ob die Hand- und Spanndienste, welche die vormaligen münsterischen eigenhörigen Colonen ihren Gutsherrn leisten mußten, durch das obige Dekret aufgehoben seyn oder nicht? Waldeck.

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Meyer, Ferdinand. Gegenschrift Zu Dem Vom Herrn Regierungsrath Callenberg Herausgegebenen Commentar über Das K.K. Dekret D.d. 12. Dezember 1808 Die Aufhebung Der Leibeigenschaft Betreffend: Vorzüglich in Bezug Auf Die Frage: Ob Die Hand- Und Spanndienste, Welche Die Vormaligen Münsterischen Eigenhörigen Colonen Ihren Gutsherrn Leisten Mußten, Durch Das Obige Dekret Aufgehoben Seyn Oder Nicht? Münster: Waldeck, 1811.

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Meyer, Ferdinand. Gegenschrift Zu Dem Vom Herrn Regierungsrath Callenberg Herausgegebenen Commentar über Das K.K. Dekret D.d. 12. Dezember 1808 Die Aufhebung Der Leibeigenschaft Betreffend: Vorzüglich in Bezug Auf Die Frage: Ob Die Hand- Und Spanndienste, Welche Die Vormaligen Münsterischen Eigenhörigen Colonen Ihren Gutsherrn Leisten Mußten, Durch Das Obige Dekret Aufgehoben Seyn Oder Nicht? Waldeck, 1811.

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