Die Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafen von über 1 Jahr bis zu 2 Jahren gemäß Paragraph 23 Abs. 2 STGB und Paragraph 21 Abs. 2 JGG:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hausen, Peter (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: 1980
Schlagworte:

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