(1723). Edict dass alle Höcker-Weiber und herrenloses Gesinde wochentlich ein Pfund Wolle vor die gewöhnliche Bezahlung spinnen und in den Residentzien dem Lager-Hause in andern Städten aber den Manufacturiers so die Magistrate dazu benennen werden ablieffern: Auch die in öffentlichen Buden aufm Marckt oder Gassen feilhabende Handwercks-Frauen und Bürgers-Töchter die Zeit da sie feil haben mit Wolle- oder Flachs-Spinnen, Knütten oder Nähen zubringen und nicht müssig sitzen sollen. Gedruckt bey G. Schlechtiger.
Chicago Style (17th ed.) CitationEdict Dass Alle Höcker-Weiber Und Herrenloses Gesinde Wochentlich Ein Pfund Wolle Vor Die Gewöhnliche Bezahlung Spinnen Und in Den Residentzien Dem Lager-Hause in Andern Städten Aber Den Manufacturiers so Die Magistrate Dazu Benennen Werden Ablieffern: Auch Die in öffentlichen Buden Aufm Marckt Oder Gassen Feilhabende Handwercks-Frauen Und Bürgers-Töchter Die Zeit Da Sie Feil Haben Mit Wolle- Oder Flachs-Spinnen, Knütten Oder Nähen Zubringen Und Nicht Müssig Sitzen Sollen. Berlin: Gedruckt bey G. Schlechtiger, 1723.
MLA (9th ed.) CitationEdict Dass Alle Höcker-Weiber Und Herrenloses Gesinde Wochentlich Ein Pfund Wolle Vor Die Gewöhnliche Bezahlung Spinnen Und in Den Residentzien Dem Lager-Hause in Andern Städten Aber Den Manufacturiers so Die Magistrate Dazu Benennen Werden Ablieffern: Auch Die in öffentlichen Buden Aufm Marckt Oder Gassen Feilhabende Handwercks-Frauen Und Bürgers-Töchter Die Zeit Da Sie Feil Haben Mit Wolle- Oder Flachs-Spinnen, Knütten Oder Nähen Zubringen Und Nicht Müssig Sitzen Sollen. Gedruckt bey G. Schlechtiger, 1723.