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Weber, J. (1622). Non dimittitur peccatum, nisi restituatur ablatum, das ist, Schrifftmessiger Beweiss vnd gründtlicher Unterricht dass die Leute welche durch vnziemliche Mittel, Geldt, Gut, Reichthumb vnd Nahrung gewinnen keine Vergebung der Sünden darbey erlangen: Noch selig werden können so lang sie solches vnrechte Gut wissendtlich bey sich behalten vnd brauchen. Gedruckt bey Philip Witteln, in Verlegung Johann Birckners.

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Weber, Johann. Non Dimittitur Peccatum, Nisi Restituatur Ablatum, Das Ist, Schrifftmessiger Beweiss Vnd Gründtlicher Unterricht Dass Die Leute Welche Durch Vnziemliche Mittel, Geldt, Gut, Reichthumb Vnd Nahrung Gewinnen Keine Vergebung Der Sünden Darbey Erlangen: Noch Selig Werden Können so Lang Sie Solches Vnrechte Gut Wissendtlich Bey Sich Behalten Vnd Brauchen. Errfurdt: Gedruckt bey Philip Witteln, in Verlegung Johann Birckners, 1622.

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Weber, Johann. Non Dimittitur Peccatum, Nisi Restituatur Ablatum, Das Ist, Schrifftmessiger Beweiss Vnd Gründtlicher Unterricht Dass Die Leute Welche Durch Vnziemliche Mittel, Geldt, Gut, Reichthumb Vnd Nahrung Gewinnen Keine Vergebung Der Sünden Darbey Erlangen: Noch Selig Werden Können so Lang Sie Solches Vnrechte Gut Wissendtlich Bey Sich Behalten Vnd Brauchen. Gedruckt bey Philip Witteln, in Verlegung Johann Birckners, 1622.

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