Weinrich, J. (1622). Wolmeinende Warnung vor Tumult vnd Auffruhr: Darinnen mit etlichen auss heiliger Schrifft, beschriebenen Rechten, vnd weltlichen Büchern, kürtzlich vnd einfeltig zusammen getragenen Argumenten dargethan vnd erwiesen wird, dass der gemeine Pöbel als privat Personen nicht Recht vnd Fug haben derer öffentlichen Wipper, Kipper, Jüden, Jüdengenossen, falschen Müntzer ... vnd dergleichen Betriegere Häuser zu stürmen ... vnnd sie selbsten entweder zuverjagen. Gedruckt bey Johann Vogt.
Chicago Style (17th ed.) CitationWeinrich, Johann. Wolmeinende Warnung Vor Tumult Vnd Auffruhr: Darinnen Mit Etlichen Auss Heiliger Schrifft, Beschriebenen Rechten, Vnd Weltlichen Büchern, Kürtzlich Vnd Einfeltig Zusammen Getragenen Argumenten Dargethan Vnd Erwiesen Wird, Dass Der Gemeine Pöbel Als Privat Personen Nicht Recht Vnd Fug Haben Derer öffentlichen Wipper, Kipper, Jüden, Jüdengenossen, Falschen Müntzer ... Vnd Dergleichen Betriegere Häuser Zu Stürmen ... Vnnd Sie Selbsten Entweder Zuverjagen. Zu Gosslar: Gedruckt bey Johann Vogt, 1622.
MLA (9th ed.) CitationWeinrich, Johann. Wolmeinende Warnung Vor Tumult Vnd Auffruhr: Darinnen Mit Etlichen Auss Heiliger Schrifft, Beschriebenen Rechten, Vnd Weltlichen Büchern, Kürtzlich Vnd Einfeltig Zusammen Getragenen Argumenten Dargethan Vnd Erwiesen Wird, Dass Der Gemeine Pöbel Als Privat Personen Nicht Recht Vnd Fug Haben Derer öffentlichen Wipper, Kipper, Jüden, Jüdengenossen, Falschen Müntzer ... Vnd Dergleichen Betriegere Häuser Zu Stürmen ... Vnnd Sie Selbsten Entweder Zuverjagen. Gedruckt bey Johann Vogt, 1622.