Krause, G. F. (1830). Ueber die Gemeinnützigkeit der Lebens-Versicherungs-Anstalten: Eine Beleuchtung aller ihrer Verhaltnisse, worin zugleich arithmetisch bewiesen wird, das sich solche ohne Actiensonds und ohne alle Theilnahme wucherischer Agenten durch eine Anzahl pünktlicher Mitglieder selbst bilden, mit Sicherheit fortbestehen und durch gute Verwaltung hinreichende Garantie gewähren Können. B.F. Voigt.
Chicago Style (17th ed.) CitationKrause, Georg Friedrich. Ueber Die Gemeinnützigkeit Der Lebens-Versicherungs-Anstalten: Eine Beleuchtung Aller Ihrer Verhaltnisse, Worin Zugleich Arithmetisch Bewiesen Wird, Das Sich Solche Ohne Actiensonds Und Ohne Alle Theilnahme Wucherischer Agenten Durch Eine Anzahl Pünktlicher Mitglieder Selbst Bilden, Mit Sicherheit Fortbestehen Und Durch Gute Verwaltung Hinreichende Garantie Gewähren Können. Ilmenau: B.F. Voigt, 1830.
MLA (9th ed.) CitationKrause, Georg Friedrich. Ueber Die Gemeinnützigkeit Der Lebens-Versicherungs-Anstalten: Eine Beleuchtung Aller Ihrer Verhaltnisse, Worin Zugleich Arithmetisch Bewiesen Wird, Das Sich Solche Ohne Actiensonds Und Ohne Alle Theilnahme Wucherischer Agenten Durch Eine Anzahl Pünktlicher Mitglieder Selbst Bilden, Mit Sicherheit Fortbestehen Und Durch Gute Verwaltung Hinreichende Garantie Gewähren Können. B.F. Voigt, 1830.