(1852). Die Verordnung vom 3. Januar 1849 über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen und das Gesetz vom 3. Mai 1852 betreffend die Zusätze zu der Verordnung: Unter Berücksichtigung der Motive und der Vorarbeiten beider Kammern ingleichen der zu der Verordnung ergangenen Verfügungen des Justiz-Ministerii und der auf dieselbe Bezug habenden Entscheidungen des Obertribunals. Heymann.
Chicago Style (17th ed.) CitationDie Verordnung Vom 3. Januar 1849 über Die Einführung Des Mündlichen Und öffentlichen Verfahrens Mit Geschworenen in Untersuchungssachen Und Das Gesetz Vom 3. Mai 1852 Betreffend Die Zusätze Zu Der Verordnung: Unter Berücksichtigung Der Motive Und Der Vorarbeiten Beider Kammern Ingleichen Der Zu Der Verordnung Ergangenen Verfügungen Des Justiz-Ministerii Und Der Auf Dieselbe Bezug Habenden Entscheidungen Des Obertribunals. Berlin: Heymann, 1852.
MLA (9th ed.) CitationDie Verordnung Vom 3. Januar 1849 über Die Einführung Des Mündlichen Und öffentlichen Verfahrens Mit Geschworenen in Untersuchungssachen Und Das Gesetz Vom 3. Mai 1852 Betreffend Die Zusätze Zu Der Verordnung: Unter Berücksichtigung Der Motive Und Der Vorarbeiten Beider Kammern Ingleichen Der Zu Der Verordnung Ergangenen Verfügungen Des Justiz-Ministerii Und Der Auf Dieselbe Bezug Habenden Entscheidungen Des Obertribunals. Heymann, 1852.