Die Gleichstellung der Homöopathie mit der Allöopathie: beantragt in einer Adresse an die hohe National-Versammlung in Frankfurt von einer Versammlung homöopathischer Aerzte Rheinlands und Westphalens

Boberach: Die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht muß zur Folge haben, daß die Homöopathie der Schulmedizin gleichgestellt wird. Die Universitäten sollen Lehrstühle für Homöopathie erhalten, die Approbation der Ärzte erst nach einem Kursus in Homöopathie erfolgen und ihnen die Wahl der Homöopat...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Stens, Wilhelm 1810-1878 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Bonn Weber 1848
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Bamberg, Staatsbibliothek -- MvO.Misc.Rev.57#15
Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Med.g. 530,17
Zusammenfassung:Boberach: Die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht muß zur Folge haben, daß die Homöopathie der Schulmedizin gleichgestellt wird. Die Universitäten sollen Lehrstühle für Homöopathie erhalten, die Approbation der Ärzte erst nach einem Kursus in Homöopathie erfolgen und ihnen die Wahl der Homöopathie freigestellt sein.
Beschreibung:45 S.

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