Overbeck, F. (1895). Erstreckt sich das gesetzliche Pfandrecht des Vermiethers nach gemeinem Recht auch auf die eingebrachten Sachen des Miethers, welche nach § 715 C. P. O. der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen sind? .. Druck v. E. Schmidt.
Chicago Style (17th ed.) CitationOverbeck, Fritz. Erstreckt Sich Das Gesetzliche Pfandrecht Des Vermiethers Nach Gemeinem Recht Auch Auf Die Eingebrachten Sachen Des Miethers, Welche Nach § 715 C. P. O. Der Zwangsvollstreckung Nicht Unterworfen Sind? .. Plettenberg: Druck v. E. Schmidt, 1895.
MLA (9th ed.) CitationOverbeck, Fritz. Erstreckt Sich Das Gesetzliche Pfandrecht Des Vermiethers Nach Gemeinem Recht Auch Auf Die Eingebrachten Sachen Des Miethers, Welche Nach § 715 C. P. O. Der Zwangsvollstreckung Nicht Unterworfen Sind? .. Druck v. E. Schmidt, 1895.