Overbeck, F. (1895). Erstreckt sich das gesetzliche Pfandrecht des Vermiethers nach gemeinem Recht auch auf die eingebrachten Sachen des Miethers, welche nach § 715 C. P. O. der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen sind? .. Druck v. E. Schmidt.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Overbeck, Fritz. Erstreckt Sich Das Gesetzliche Pfandrecht Des Vermiethers Nach Gemeinem Recht Auch Auf Die Eingebrachten Sachen Des Miethers, Welche Nach § 715 C. P. O. Der Zwangsvollstreckung Nicht Unterworfen Sind? .. Plettenberg: Druck v. E. Schmidt, 1895.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Overbeck, Fritz. Erstreckt Sich Das Gesetzliche Pfandrecht Des Vermiethers Nach Gemeinem Recht Auch Auf Die Eingebrachten Sachen Des Miethers, Welche Nach § 715 C. P. O. Der Zwangsvollstreckung Nicht Unterworfen Sind? .. Druck v. E. Schmidt, 1895.