(1790). Instruction und Punkte, wornach sich die Sachßen-Coburgischen Geleits-Reuter, künftighin in Ansehung der, in das Fürstenthum Coburg sich einschleichenden fremden Bettler und Landstreicher, zu richten haben.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Instruction Und Punkte, Wornach Sich Die Sachßen-Coburgischen Geleits-Reuter, Künftighin in Ansehung Der, in Das Fürstenthum Coburg Sich Einschleichenden Fremden Bettler Und Landstreicher, Zu Richten Haben. [S.l.], 1790.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Instruction Und Punkte, Wornach Sich Die Sachßen-Coburgischen Geleits-Reuter, Künftighin in Ansehung Der, in Das Fürstenthum Coburg Sich Einschleichenden Fremden Bettler Und Landstreicher, Zu Richten Haben. 1790.
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