(1535). Ordnung vnd Gesatz ains Erbarn Raths der Stat zu Vlm, wie es füran bis auf sein widerendekung in verwaltung aller Pflegen alhie zu Vlm gehandelt vnd gehalten werden soll: Anno M.D.XXXV.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Ordnung Vnd Gesatz Ains Erbarn Raths Der Stat Zu Vlm, Wie Es Füran Bis Auf Sein Widerendekung in Verwaltung Aller Pflegen Alhie Zu Vlm Gehandelt Vnd Gehalten Werden Soll: Anno M.D.XXXV. [Ulm], 1535.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Ordnung Vnd Gesatz Ains Erbarn Raths Der Stat Zu Vlm, Wie Es Füran Bis Auf Sein Widerendekung in Verwaltung Aller Pflegen Alhie Zu Vlm Gehandelt Vnd Gehalten Werden Soll: Anno M.D.XXXV. 1535.
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