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(1543). Kirchen Ordnung. Jn meiner gnedigen herrn der Marggrauen zu Brandenburg Vnd eins Erbern Rats der Stat Nürmberg Oberkeyt vnd gepieten, Wie man sich bayde mit der leer vnd Ceremonien halten solle: M.D.XXXIII.

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Kirchen Ordnung. Jn Meiner Gnedigen Herrn Der Marggrauen Zu Brandenburg Vnd Eins Erbern Rats Der Stat Nürmberg Oberkeyt Vnd Gepieten, Wie Man Sich Bayde Mit Der Leer Vnd Ceremonien Halten Solle: M.D.XXXIII. [S.l.], 1543.

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Kirchen Ordnung. Jn Meiner Gnedigen Herrn Der Marggrauen Zu Brandenburg Vnd Eins Erbern Rats Der Stat Nürmberg Oberkeyt Vnd Gepieten, Wie Man Sich Bayde Mit Der Leer Vnd Ceremonien Halten Solle: M.D.XXXIII. 1543.

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