Johann Philipps von Gottes Gnaden, deß H. Stuels zu Mäyntz Ertzbischoff, deß H. Römischen Reichs durch Germanien ErtzCantzler und Churfürst, ... Demnach uns mehrmahlen klagent vor und angebracht worden, daß etliche boßhaffte Leut, sich sowohl bey Tag als Nächtlicher weil höchststraffbahrer und verbottener weiß, undernehmen und gelüsten lassen, die junge ... Aeppffel, Bieren und andere tragbare Bäume, wie auch junge Eichen, ... abzuhawen, zuverschneiden, ... oder gar auff den grund zuverderben. ...: Geben zu ... unserer Statt Mäyntz, ... den 13. Aprilis 1671
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Johann Philipp Mainz, Erzbischof 1605-1673 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1671
Beschreibung:[1] Bl.

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