(1694). Der Drey im Müntz-Wesen correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern und Schwaben, Fernere, allhier in Augspurg, abgefaßte Müntz-Verordnung: Bestehend in Zweyen fürohin allein giltigen Schematibus, als eines deren vollgiltigen, das andere aber deren auf 50. kr. abgewürdigten Guldiner-Sorten, etc. ; Sambt angehängter Specification, wie die erhöchte gute Sorten in Gold und Silber zu nehmen .. ([Bindeeinheit].). Kroninger und Göbel.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Der Drey Im Müntz-Wesen Correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern Und Schwaben, Fernere, Allhier in Augspurg, Abgefaßte Müntz-Verordnung: Bestehend in Zweyen Fürohin Allein Giltigen Schematibus, Als Eines Deren Vollgiltigen, Das Andere Aber Deren Auf 50. Kr. Abgewürdigten Guldiner-Sorten, Etc. ; Sambt Angehängter Specification, Wie Die Erhöchte Gute Sorten in Gold Und Silber Zu Nehmen .. [Bindeeinheit]. Augspurg: Kroninger und Göbel, 1694.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Der Drey Im Müntz-Wesen Correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern Und Schwaben, Fernere, Allhier in Augspurg, Abgefaßte Müntz-Verordnung: Bestehend in Zweyen Fürohin Allein Giltigen Schematibus, Als Eines Deren Vollgiltigen, Das Andere Aber Deren Auf 50. Kr. Abgewürdigten Guldiner-Sorten, Etc. ; Sambt Angehängter Specification, Wie Die Erhöchte Gute Sorten in Gold Und Silber Zu Nehmen .. [Bindeeinheit]. Kroninger und Göbel, 1694.