(1598). KirchenOrdnung, Wie es mit der Lehre Göttliches Worts, vnd den Ceremonien, Auch mit anderen dazu nothwendigen Sachen, In der Kirchen zu Straszburg, biß hieher gehalten worden, Vnd fürohin mit verleihung Göttlicher Gnade, gehalten werden soll ([Bindeeinheit].). Martin.
Chicago Style (17th ed.) CitationKirchenOrdnung, Wie Es Mit Der Lehre Göttliches Worts, Vnd Den Ceremonien, Auch Mit Anderen Dazu Nothwendigen Sachen, In Der Kirchen Zu Straszburg, Biß Hieher Gehalten Worden, Vnd Fürohin Mit Verleihung Göttlicher Gnade, Gehalten Werden Soll. [Bindeeinheit]. Straßburg: Martin, 1598.
MLA (9th ed.) CitationKirchenOrdnung, Wie Es Mit Der Lehre Göttliches Worts, Vnd Den Ceremonien, Auch Mit Anderen Dazu Nothwendigen Sachen, In Der Kirchen Zu Straszburg, Biß Hieher Gehalten Worden, Vnd Fürohin Mit Verleihung Göttlicher Gnade, Gehalten Werden Soll. [Bindeeinheit]. Martin, 1598.