Albrecht Alcibiades Brandenburg-Kulmbach, M. (1557). Des Durchleüchtigen hochgebornen Fürsten vnnd Herrn, Herrn Albrechts des Jüngern, Marggrafens zu Brandenburg ... fernere, rechtmäßige, beständige vnd vnablainliche, gegründte, Erclärung vnd Bericht: Welcher Gestalt sein F.G. von wegen erlaubter Defension und natürlicher Gegenwehr ; dazu dieselbig von den landfridbrüchigen ... Bischofen zu Bamberg und Würtzburg ... parteilicher unnd allerding nichtiger, auch offentlicher unrechtmäßiger Weis, in die vermainte Acht erkannt ..
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Albrecht Alcibiades Brandenburg-Kulmbach, Markgraf. Des Durchleüchtigen Hochgebornen Fürsten Vnnd Herrn, Herrn Albrechts Des Jüngern, Marggrafens Zu Brandenburg ... Fernere, Rechtmäßige, Beständige Vnd Vnablainliche, Gegründte, Erclärung Vnd Bericht: Welcher Gestalt Sein F.G. Von Wegen Erlaubter Defension Und Natürlicher Gegenwehr ; Dazu Dieselbig Von Den Landfridbrüchigen ... Bischofen Zu Bamberg Und Würtzburg ... Parteilicher Unnd Allerding Nichtiger, Auch Offentlicher Unrechtmäßiger Weis, in Die Vermainte Acht Erkannt .. [S.l.], 1557.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Albrecht Alcibiades Brandenburg-Kulmbach, Markgraf. Des Durchleüchtigen Hochgebornen Fürsten Vnnd Herrn, Herrn Albrechts Des Jüngern, Marggrafens Zu Brandenburg ... Fernere, Rechtmäßige, Beständige Vnd Vnablainliche, Gegründte, Erclärung Vnd Bericht: Welcher Gestalt Sein F.G. Von Wegen Erlaubter Defension Und Natürlicher Gegenwehr ; Dazu Dieselbig Von Den Landfridbrüchigen ... Bischofen Zu Bamberg Und Würtzburg ... Parteilicher Unnd Allerding Nichtiger, Auch Offentlicher Unrechtmäßiger Weis, in Die Vermainte Acht Erkannt .. 1557.