(1810). [Verordnung, die Erhebung des Colonial-Aufschlages betr.]: Die in den andern Staaten des Rheinbundes getroffenen Verfügungen machen es nothwendig, dem Aufschlage auf die Colonialwaaren eine allgemeine Ausdehnung zu geben, und zur Sicherung der Aufsicht auf den Handel mit denselben noch weitere Vorschriften anzuordnen ..
Chicago Style (17th ed.) Citation[Verordnung, Die Erhebung Des Colonial-Aufschlages Betr.]: Die in Den Andern Staaten Des Rheinbundes Getroffenen Verfügungen Machen Es Nothwendig, Dem Aufschlage Auf Die Colonialwaaren Eine Allgemeine Ausdehnung Zu Geben, Und Zur Sicherung Der Aufsicht Auf Den Handel Mit Denselben Noch Weitere Vorschriften Anzuordnen .. [Würzburg], 1810.
MLA (9th ed.) Citation[Verordnung, Die Erhebung Des Colonial-Aufschlages Betr.]: Die in Den Andern Staaten Des Rheinbundes Getroffenen Verfügungen Machen Es Nothwendig, Dem Aufschlage Auf Die Colonialwaaren Eine Allgemeine Ausdehnung Zu Geben, Und Zur Sicherung Der Aufsicht Auf Den Handel Mit Denselben Noch Weitere Vorschriften Anzuordnen .. 1810.