Specklin, D. (1589). Architectvra Von Vestungen: Wie die zu vnsern zeiten mögen erbawen werden, an Stätten Schlössern, vn[d] Clussen, zu Wasser, Land, Berg vn[d] Thal, mit jren Bollwercken, Caualiren, Streichen, Gräben vnd Leuffen, sampt deren gantzen anhang, vnd nutzbarkeit, auch wie die Gegenwehr zu gebrauchen, was für Geschütz dahin gehörig, vnnd wie es geordnet, vnd gebraucht werden soll, alles auß grund vnd deren Fundamenten ; Sampt den Grund Rissen, Visierungen, vnd Auffzügen. Bernhart Jobin.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Specklin, Daniel. Architectvra Von Vestungen: Wie Die Zu Vnsern Zeiten Mögen Erbawen Werden, an Stätten Schlössern, Vn[d] Clussen, Zu Wasser, Land, Berg Vn[d] Thal, Mit Jren Bollwercken, Caualiren, Streichen, Gräben Vnd Leuffen, Sampt Deren Gantzen Anhang, Vnd Nutzbarkeit, Auch Wie Die Gegenwehr Zu Gebrauchen, Was Für Geschütz Dahin Gehörig, Vnnd Wie Es Geordnet, Vnd Gebraucht Werden Soll, Alles Auß Grund Vnd Deren Fundamenten ; Sampt Den Grund Rissen, Visierungen, Vnd Auffzügen. Straßburg: Bernhart Jobin, 1589.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Specklin, Daniel. Architectvra Von Vestungen: Wie Die Zu Vnsern Zeiten Mögen Erbawen Werden, an Stätten Schlössern, Vn[d] Clussen, Zu Wasser, Land, Berg Vn[d] Thal, Mit Jren Bollwercken, Caualiren, Streichen, Gräben Vnd Leuffen, Sampt Deren Gantzen Anhang, Vnd Nutzbarkeit, Auch Wie Die Gegenwehr Zu Gebrauchen, Was Für Geschütz Dahin Gehörig, Vnnd Wie Es Geordnet, Vnd Gebraucht Werden Soll, Alles Auß Grund Vnd Deren Fundamenten ; Sampt Den Grund Rissen, Visierungen, Vnd Auffzügen. Bernhart Jobin, 1589.