Des löbl. Ober-Rheinischen Creyses Verordnung, wornach sich desselben Staabs- und übrige Officiers mit Erheb- und Praesentirung ihrer Annahms-Patenten zu achten und zu halten haben:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: [Franckfurth] [1726]
Beschreibung:[4] Bl.

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