Oekonomisches Handbuch für Guthsbesitzere, Verwalter, Pachter, und auch dem gemeinen Landmanne; oder pracktische Unterweisung, wie sowol Rittergüther als auch Bauergüther, um das dritte Theil in höherem Ertrag, gesetzet werden können: Nebst einem Anhange und Vorrede 3
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] [1787]
1787
Beschreibung:111 S.

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