Arendt, K. (1898). Die Rechte des Gläubigers, welchem die an Erfüllungsstatt gegebene Sache evinciert worden ist. Fiencke.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Arendt, Karl. Die Rechte Des Gläubigers, Welchem Die an Erfüllungsstatt Gegebene Sache Evinciert Worden Ist. Kiel: Fiencke, 1898.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Arendt, Karl. Die Rechte Des Gläubigers, Welchem Die an Erfüllungsstatt Gegebene Sache Evinciert Worden Ist. Fiencke, 1898.
Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.