Weigand Bamberg, B. (1525). Ein Mandat des Hochwirdigen Fürsten vnd Herrn, herren Weyganden, Bischoff zu Bamberg, berichtung vnd vertrag, so zwischen jme vnd des Stiffts vnterthanen auffgericht, belangend: Artickel vnd punct derohalben sich auffrur vnd empörung erhaben hat. [Hergot].
Chicago Style (17th ed.) CitationWeigand Bamberg, Bischof. Ein Mandat Des Hochwirdigen Fürsten Vnd Herrn, Herren Weyganden, Bischoff Zu Bamberg, Berichtung Vnd Vertrag, so Zwischen Jme Vnd Des Stiffts Vnterthanen Auffgericht, Belangend: Artickel Vnd Punct Derohalben Sich Auffrur Vnd Empörung Erhaben Hat. [Nürnberg]: [Hergot], 1525.
MLA (9th ed.) CitationWeigand Bamberg, Bischof. Ein Mandat Des Hochwirdigen Fürsten Vnd Herrn, Herren Weyganden, Bischoff Zu Bamberg, Berichtung Vnd Vertrag, so Zwischen Jme Vnd Des Stiffts Vnterthanen Auffgericht, Belangend: Artickel Vnd Punct Derohalben Sich Auffrur Vnd Empörung Erhaben Hat. [Hergot], 1525.