Ocker, A. (1995). Das unerlaubte Betreiben von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder sonstigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, deren Betrieb zum Schutz vor Gefahren untersagt worden ist (§ 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB). VVF.
Chicago Style (17th ed.) CitationOcker, Andreas. Das Unerlaubte Betreiben Von Genehmigungsbedürftigen Anlagen Oder Sonstigen Anlagen Im Sinne Des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Deren Betrieb Zum Schutz Vor Gefahren Untersagt Worden Ist (§ 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB). München: VVF, 1995.
MLA (9th ed.) CitationOcker, Andreas. Das Unerlaubte Betreiben Von Genehmigungsbedürftigen Anlagen Oder Sonstigen Anlagen Im Sinne Des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Deren Betrieb Zum Schutz Vor Gefahren Untersagt Worden Ist (§ 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB). VVF, 1995.