(1994). Gegen die Verbeamtung der Parlamente: Ein Plädoyer, die Verfassung ernst zu nehmen: "Die Wählbarkeit von Beamten ... kann gesetzlich beschränkt werden" (Art. 137 I). Klartext-Verl.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Gegen Die Verbeamtung Der Parlamente: Ein Plädoyer, Die Verfassung Ernst Zu Nehmen: "Die Wählbarkeit Von Beamten ... Kann Gesetzlich Beschränkt Werden" (Art. 137 I). Essen: Klartext-Verl, 1994.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Gegen Die Verbeamtung Der Parlamente: Ein Plädoyer, Die Verfassung Ernst Zu Nehmen: "Die Wählbarkeit Von Beamten ... Kann Gesetzlich Beschränkt Werden" (Art. 137 I). Klartext-Verl, 1994.
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