Hellmund, E. G. (1713). Egid. Günth. Hellmunds, evanglischen Predigers und Pastoris zu Wetzlar Nöthige Verantwortung auff Hrn. Geibels, auch Pfarrer daselbst, gethane und bey einem höchst-preißl. Kayserl. und Reichs-Cammer-Gericht schrifftlich übergebene, auch hier von Wort zu Wort mitbeygefügte Beschuldigungen wegen irriger Lehre: Also abgefaßt, wie es zum Behuff der Warheit und zu Rettung der Unschuld, vornemlich aber zur Ehre Gottes und Erbauung des Nächsten die Sache selbst und deren wahre Beschafftenheit erfordert hat.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Hellmund, Egidius Günther. Egid. Günth. Hellmunds, Evanglischen Predigers Und Pastoris Zu Wetzlar Nöthige Verantwortung Auff Hrn. Geibels, Auch Pfarrer Daselbst, Gethane Und Bey Einem Höchst-preißl. Kayserl. Und Reichs-Cammer-Gericht Schrifftlich übergebene, Auch Hier Von Wort Zu Wort Mitbeygefügte Beschuldigungen Wegen Irriger Lehre: Also Abgefaßt, Wie Es Zum Behuff Der Warheit Und Zu Rettung Der Unschuld, Vornemlich Aber Zur Ehre Gottes Und Erbauung Des Nächsten Die Sache Selbst Und Deren Wahre Beschafftenheit Erfordert Hat. S.l, 1713.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Hellmund, Egidius Günther. Egid. Günth. Hellmunds, Evanglischen Predigers Und Pastoris Zu Wetzlar Nöthige Verantwortung Auff Hrn. Geibels, Auch Pfarrer Daselbst, Gethane Und Bey Einem Höchst-preißl. Kayserl. Und Reichs-Cammer-Gericht Schrifftlich übergebene, Auch Hier Von Wort Zu Wort Mitbeygefügte Beschuldigungen Wegen Irriger Lehre: Also Abgefaßt, Wie Es Zum Behuff Der Warheit Und Zu Rettung Der Unschuld, Vornemlich Aber Zur Ehre Gottes Und Erbauung Des Nächsten Die Sache Selbst Und Deren Wahre Beschafftenheit Erfordert Hat. 1713.