(1831). Werden die Hof-, Staats- und Militärdiener Bayerns und ihre Hinterlassenen von Besoldungen, Ruhegehalten und Pensionen künftig Erwerbsteuern zahlen müssen? Riegel u. Wießner.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Werden Die Hof-, Staats- Und Militärdiener Bayerns Und Ihre Hinterlassenen Von Besoldungen, Ruhegehalten Und Pensionen Künftig Erwerbsteuern Zahlen Müssen? Nürnberg: Riegel u. Wießner, 1831.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Werden Die Hof-, Staats- Und Militärdiener Bayerns Und Ihre Hinterlassenen Von Besoldungen, Ruhegehalten Und Pensionen Künftig Erwerbsteuern Zahlen Müssen? Riegel u. Wießner, 1831.
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