(1693). Eines Hoch-Edlen und Hochweisen Raths der Stadt Nürnberg Verneuerte Kleider-Ordnung, und Verboth der Hoffarth: Was nemlichen unter Ihrer Burgerschafft, Inwohnern, Unterthanen und Verwandten, jedem in seinem Stand, von Manns- und Weibs-Personen, in Bekleidungen und sonsten, zugelassen oder verbothen ist.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Eines Hoch-Edlen Und Hochweisen Raths Der Stadt Nürnberg Verneuerte Kleider-Ordnung, Und Verboth Der Hoffarth: Was Nemlichen Unter Ihrer Burgerschafft, Inwohnern, Unterthanen Und Verwandten, Jedem in Seinem Stand, Von Manns- Und Weibs-Personen, in Bekleidungen Und Sonsten, Zugelassen Oder Verbothen Ist. [Nürnberg], 1693.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Eines Hoch-Edlen Und Hochweisen Raths Der Stadt Nürnberg Verneuerte Kleider-Ordnung, Und Verboth Der Hoffarth: Was Nemlichen Unter Ihrer Burgerschafft, Inwohnern, Unterthanen Und Verwandten, Jedem in Seinem Stand, Von Manns- Und Weibs-Personen, in Bekleidungen Und Sonsten, Zugelassen Oder Verbothen Ist. 1693.