Berger, E. (1926). Die materielle Rechtslage nach beendeter Zwangsvollstreckung in eine dem Schuldner nicht gehörige bewegliche Sache im allgemeinen und im besonderen, wenn der Dritteigentümer die Sache mit anderen Gegenständen im Wege einer vertragsmäßigen Vermögensübernahme gemäß § 419 BGB erworben hat.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Berger, Erwin. Die Materielle Rechtslage Nach Beendeter Zwangsvollstreckung in Eine Dem Schuldner Nicht Gehörige Bewegliche Sache Im Allgemeinen Und Im Besonderen, Wenn Der Dritteigentümer Die Sache Mit Anderen Gegenständen Im Wege Einer Vertragsmäßigen Vermögensübernahme Gemäß § 419 BGB Erworben Hat. 1926.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Berger, Erwin. Die Materielle Rechtslage Nach Beendeter Zwangsvollstreckung in Eine Dem Schuldner Nicht Gehörige Bewegliche Sache Im Allgemeinen Und Im Besonderen, Wenn Der Dritteigentümer Die Sache Mit Anderen Gegenständen Im Wege Einer Vertragsmäßigen Vermögensübernahme Gemäß § 419 BGB Erworben Hat. 1926.