Eichler, F. (1908). Kann der Wucherer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche das dem Bewucherten Geleistete kondizieren? Veit.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Eichler, Felix. Kann Der Wucherer Nach Dem Bürgerlichen Gesetzbuche Das Dem Bewucherten Geleistete Kondizieren? Leipzig: Veit, 1908.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Eichler, Felix. Kann Der Wucherer Nach Dem Bürgerlichen Gesetzbuche Das Dem Bewucherten Geleistete Kondizieren? Veit, 1908.
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