Verruf. Se. Churfl. Durchl. in Bajern, Unser allseits gnädigster Herr &c. haben zur Sicherstellung Dero Mauthregals vor Contrebanden und Unterschleifen, für unausweichlich nöthig erachtet, außer den den erhobenen Straßen, oder Chausséen, alle Ab- Seiten- Neben-Wege zu- und von der Stadt Regensburg mit Verbothtafeln zu dem Ende besetzen zu lassen ...: München, den 15. Julii Ao. 1772.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1772
Schlagworte:
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Beschreibung:[1] Bl.

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