(1772). Verruf. Se. Churfl. Durchl. in Bajern, Unser allseits gnädigster Herr &c. haben zur Sicherstellung Dero Mauthregals vor Contrebanden und Unterschleifen, für unausweichlich nöthig erachtet, außer den den erhobenen Straßen, oder Chausséen, alle Ab- Seiten- Neben-Wege zu- und von der Stadt Regensburg mit Verbothtafeln zu dem Ende besetzen zu lassen ..: München, den 15. Julii Ao. 1772.
Chicago Style (17th ed.) CitationVerruf. Se. Churfl. Durchl. in Bajern, Unser Allseits Gnädigster Herr &c. Haben Zur Sicherstellung Dero Mauthregals Vor Contrebanden Und Unterschleifen, Für Unausweichlich Nöthig Erachtet, Außer Den Den Erhobenen Straßen, Oder Chausséen, Alle Ab- Seiten- Neben-Wege Zu- Und Von Der Stadt Regensburg Mit Verbothtafeln Zu Dem Ende Besetzen Zu Lassen ..: München, Den 15. Julii Ao. 1772. [S.l.], 1772.
MLA (9th ed.) CitationVerruf. Se. Churfl. Durchl. in Bajern, Unser Allseits Gnädigster Herr &c. Haben Zur Sicherstellung Dero Mauthregals Vor Contrebanden Und Unterschleifen, Für Unausweichlich Nöthig Erachtet, Außer Den Den Erhobenen Straßen, Oder Chausséen, Alle Ab- Seiten- Neben-Wege Zu- Und Von Der Stadt Regensburg Mit Verbothtafeln Zu Dem Ende Besetzen Zu Lassen ..: München, Den 15. Julii Ao. 1772. 1772.