(1793). Instruction zu der Verordnung vom dreiundzwanzigsten 23. des Mayes 1793, nach welcher sich die hochfürstlich-würzburgischen sowohl un- als mittelbaren Beamten und Gemeinds-Vorsteher bey der Annahme und Einlieferung der zu stellenden Recruten zu verhalten haben.
Chicago Style (17th ed.) CitationInstruction Zu Der Verordnung Vom Dreiundzwanzigsten 23. Des Mayes 1793, Nach Welcher Sich Die Hochfürstlich-würzburgischen Sowohl Un- Als Mittelbaren Beamten Und Gemeinds-Vorsteher Bey Der Annahme Und Einlieferung Der Zu Stellenden Recruten Zu Verhalten Haben. Würzburg, 1793.
MLA (9th ed.) CitationInstruction Zu Der Verordnung Vom Dreiundzwanzigsten 23. Des Mayes 1793, Nach Welcher Sich Die Hochfürstlich-würzburgischen Sowohl Un- Als Mittelbaren Beamten Und Gemeinds-Vorsteher Bey Der Annahme Und Einlieferung Der Zu Stellenden Recruten Zu Verhalten Haben. 1793.